PGR- und KV-Wahl

Am 6. und 7. November 2021 wurden die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände in unseren Kirchengemeinden neu gewählt. Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl und auch die Wahlergebnisse.
 
 

Worum geht es?

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Nah an den Menschen und im besten Sinne ortskundig

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in ihrer Gemeinde wahrnehmen.

Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Dies betrifft sowohl liturgische Fragen wie Fragen der Verkündigung und sozial-caritative Hilfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gemeindearbeit. Im übergreifenden Sinne ortskundig zu sein, ist daher eine Voraussetzung für die Arbeit im Pfarrgemeinderat.

In unserem Pastoralverbund werden fünf Pfarrgemeinderäte gewählt: Christkönig, Heilig Geist, Liebfrauen-Jöllenbeck, St. Jodokus und St. Johannes Baptist. Für den Pastoralverbund wird aus den Pfarrgemeinderäten ein Pastoralverbundsrat bestimmt.

Infoflyer Pfarrgemeinderatswahl

Was ist der Kirchenvorstand?

Vernetzt und den gesamten Pastoralen Raum im Blick

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.

Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Gemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann.

Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer oder Pfarrverwalter der Gemeinde, gegebenenfalls einem weiteren Geistlichen (Vikar) und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen. Bei jeder Kirchenvorstandswahl, die alle drei Jahre stattfindet, wird die Hälfte der Mitglieder eines Kirchenvorstnades neu und für sechs Jahre gewählt. Das gewährleistet eine gute Kontinuität für die Arbeit des Kirchenvorstandes.

In unserem Pastoralverbund werden vier Kirchenvorstände gewählt: Christkönig (vier Mitglieder zu wählen), Heilig Geist (vier Mitglieder zu wählen), St. Jodokus (fünf Mitglieder zu wählen) und St. Johannes Baptist (fünf Mitglieder zu wählen). Die Pfarrvikarie Liebfrauen in Jöllenbeck wird vom Kirchenvorstand St. Johannes Baptist vertreten.

Infoflyer Kirchenvorstandswahl

Wie wurde gewählt?

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse werden nach der Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand als Aushang an der jeweiligen Kirche veröffentlich. Sie sind auf den folgenden Unterseiten zu finden.

Gratulation des Generalvikars

Zu Ihrer Wahl in den Kirchenvorstand oder den Pfarrgemeinderat Ihrer Kirchengemeinde gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen bei Ihrem tatkräftigen Engagement für ein gelingendes Gemeindeleben vor Ort in unserer Kirche. Mit Ihrer Kirchengemeinde bin ich sehr dankbar, dass Sie sich bereit erklären, das kirchliche Leben im Erzbistum Paderborn aktiv mit zu gestalten. Was wäre die Kirche ohne Ihren ehrenamtlichen Einsatz für das Erleben von Gemeinschaft, Beheimatung und die gemeinsame Feier unseres Glaubens? Ohne Ihr Engagement ist kirchliches Leben vor Ort nicht möglich. Engagierte Menschen sind die Zukunft der Kirche. Vor allem in dieser schwierigen Pandemie-Zeit, die gerade im Advent und zu Weihnachten wieder zur Herausforderung für unser Glaubensleben werden wird, bin ich froh über Ihre Bereitschaft, unsere Kirche zusammen gut durch diese Zeit bringen.

Generalvikar Alfons Hardt

Wahlen 2021