Msgr. Michael Bredeck ist Diözesanadministrator

Das Metropolitankapitel hat gewählt: Monsignore Dr. Michael Bredeck (52), Leiter des Bereich Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat, leitet das Erzbistum Paderborn ab sofort als Diözesanadministrator. Er hat bereits seine erste Personalentscheidung getroffen und Prälat Thomas Dornseifer (61), Leiter des Bereichs Pastorales Personal, zu seinem ständigen Vertreter ernannt.

In einer ersten Video-Ansprache wendet sich Msgr. Dr. Bredeck an die Menschen im Erzbistum Paderborn:

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Welche Befugnisse hat ein Diözesanadministrator?

Der Diözesanadministrator verwaltet eine Diözese während einer Sedisvakanz bis zur Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls. Mit Annahme seiner Wahl erlangt der Diözesanadministrator Amtsgewalt, ist aber in seinen Befugnissen insoweit eingeschränkt, als er keine Entscheidungen treffen darf, die den nächsten Bischof binden oder in seiner Amtsführung hindern. Es gilt der Grundsatz „Sede vacante nihil innovetur“ (Während der Bischofsstuhl leer ist, darf nichts verändert werden). Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Administrator keine neuen Pfarrer ernennen darf. Ansonsten hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof.


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